Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
1. Der Nachweis unserer Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbevollmächtigten erteilten Auskünfte. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und vermietung bleiben vorbehalten. 2. Ein Maklervertrag mit uns kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Annahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposees mit seinen Bedingungen oder unsererseits erteilter Auskünfte zustande. 3. Unsere Exposees, Vermittlungstätigkeit und Nachweise u.s.w. sind nur für den Empfänger bestimmt und somit vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Vermittlungstätigkeit/Nachweise zur Zahlung der ortsüblichen/vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. 4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 5. Der Anspruch auf Vermittlungsprovision wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Miete statt Kauf oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserer Offerte abweicht. 6. Die Vermittlungsprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in entsprechender Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseitig geleisteten Tätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen. 7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Vermittlungsprovisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. 8. Sollte dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, so ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Exposees/Nachweises mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde ImmoPartner Piedad Wendt im Wege des Schadensersatzes sämtliche Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
Stand: Dezember 2011
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