Immobilien Tipps

 

Immobilienkauf Nebenkosten. Beim Kauf einer Immobilie sind vom Käufer folgende Kosten zu bezahlen.

  • Immobilien Kaufpreis
  • Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer 3,5% (Berlin & Hamburg 4,5%) des Kaufpreises
  • Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises, jedoch meist in den Notarkosten enthalten.
  • Finanzierungskosten ca. 1% des Kaufpreises
  • Maklergebühren bis 6,9% des Kaufpreises, je nach Region
  • ggf. Genehmigung des Verwalters 0,2% des Kaufpreises

Die Nebenkosten sind innerhalb 2-4 Wochen zu bezahlen. Der Termin für die Kaufpreiszahlung und die Lieferung der Immobilie wird im Kaufvertrag vereinbart.

Tipp: Sind im Immobilien-Kaufpreis Einbauten wie. z.B. Möbel, Einbauküche oder nicht verklebte Teppichböden enthalten, ist auf Einbauten keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Im Kaufvertrag müssen diese Einbauten mit einem Preis aufgeführt sein. Das Finanzamt wird nur auf den Haus- und Grundstücksanteil die Grunderwerbsteuer berechnen.  

Bonitätsprüfung des Immobilienkäufers. Wichtig, vor Vertragsunterzeichnung beim Notar unbedingt eine Bankbestätigung für die Immobilienfinanzierung vom Käufer vorlegen lassen. Keine unverbindlichen Zusagen akzeptieren, auch nicht von bekannten Personen.

Notarvertrag. Der Immobilien-Kaufvertrag wird von einem Notar (freie Notarwahl) notariell beurkundet. Der Notar ist gegenüber Käufer und Verkäufer zur Neutralität verpflichtet. Der Vertragsentwurf sollte zwecks Prüfung einige Tage vor der notariellen Beurkundung den Parteien vorliegen. Die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt (zusätzl. Kosten) wäre auch möglich. Vertragsfragen zum besseren Verständnis können auch an den Notar gerichtet werden, sodass vor der Beurkundung alle offenen Positionen geklärt sind. Überprüfung folgender Punkte im Vertrag:

  • Vereinbarter Kaufpreis
  • Zahlungstermin, Lieferungstermin des Gebäudes
  • Korrekte Angaben der Vertragsparteien
  • Baulastenverzeichnis Eintagung
  • Grundbucheintragungen in Abteilung 2 Und 3
  • Belastungshinweise auf Konterminierungen des Bodens/Grundstückes
  • Versteigerungsvermerk

Foto Tipps (bei eigenen Aufnahmen). Bitte Ihre Fotoaufnahmen möglichst mit der Sonne im Rücken erstellen. Die Anzahl von ca. 10-15 aussagekräftigen Fotos wäre hilfreich. Immobilien-Fotos mit dem Grün des Gartens, der Bäume und dem Blau des Himmels kommen immer gut an. Auch perspektivische Aufnahmen erzielen eine gute Wirkung.

Im Hause bitte mit ausreichendem Licht fotografieren. Versetzen Sie sich in die Lage des Interessenten, dieser möchte möglichst viel sehen und verstehen!

Energiepass. Stufenweise Energiepass-Pflicht - Für Neubauten ab 1995 bestand schon seit 2004 Energie-Pass-Pflicht. Wohngebäude bis Baujahr 1965 brauchten den Pass seit dem 1.7.2008, alle anderen Wohngebäude seit  Januar 2009.

Der Energiepass wird von so genannten Bauvorlagenberechtigten wie Architekten, Ingenieuren, Energieberatern etc. ausgestellt. Welche Berufsgruppen genau dafür zugelassen sind, bestimmt jeweils das Bundesland. Daher gibt es bundesweit unterschiedliche Energiepass-Formulare.  mehr Info  SEnerCon 

Grundbuchauszüge. Bekommen Sie bei den Grundbuchämtern in  ihrer Region. Meistens befinden sich  die Grundbuchämter in den Amtsgerichten. Bitte an Personalausweis denken.